Aufsicht/Aufsichtspflicht

Die Kinder unterliegen in der Schule der Aufsichtspflicht der Lehrer. Diese beginnt um 7.45 Uhr auf dem Schulhof und endet mit dem Unterrichtsschluss.

Davor und danach liegt die Aufsichtspflicht in der Verantwortung der Eltern/ Erziehungs- berechtigten/ OGS-Betreuern. Die Schüler haben den Anweisungen der Lehrer zu folgen. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pause ist strikt untersagt. Vor dem Unterrichtsbeginn (7.45 – 8.00 Uhr) und in jeder Hofpause wird die Aufsicht von 1 bzw. 2 Lehrkräften wahrgenommen.