Schulbücher

Im Rahmen der Lehrmittelfreiheit werden zu Beginn des Schuljahres schuleigene Bücher an die Kinder ausgeliehen. Hierbei handelt es sich nicht um Verbrauchsmaterial, d. h. man darf nicht in die Bücher hineinschreiben. Da die Bücher nach Ablauf des Schuljahres an die nächste Klasse abgegeben werden, ist unbedingt auf pfleglichen Umgang damit zu achten.

Bei Aushändigung der Bücher wird der Benutzer eingetragen. So kann festgestellt werden, ob es sich um den Erstbenutzer oder weitere Benutzer handelt. Sofort nach Erhalt müssen die Bücher einen Schutzumschlag erhalten.

Sollte ein Buch durch eigenes Verschulden beschädigt oder gar unbrauchbar werden, muss es teilweise erstattet werden. Bei pfleglicher Behandlung kann mit den Büchern in der Regel 4 Jahre gearbeitet werden.